unsere
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
1. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unseren Monteuren ungehinderten
Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und - Leitungen zu verschaffen. Außerdem muss er sofort nach Ausführung unserer Reinigungsarbeiten überprüfen, ob alle betreffenden Entwässerungsgegenstände, - Leitungen und sonstigen Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand von unseren Reinigungstechnikern hinterlassen worden sind.
2. Gefährliche Stoffe
Vor Ausführung der Reinigungsarbeiten hat der Auftraggeber alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenstände und -Leitungen enthalten sind, auf diesem Formular durch unseren Monteur aufführen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den Monteur in irgendeiner Weise schädigen oder eine Haftung über Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z. B. Laugen, Säuren, Gifte. Der Auftraggeber soll soweit möglich, entsprechende Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel bereitstellen und für den Fall, dass besondere Gefahr zu erwarten ist, einen Sicherheitsbeauftragten stellen. Soweit gefährliche Stoffe der vorbezeichneten Art nicht angegeben und in dieses Formular aufgenommen werden, stellt der Auftraggeber uns von jeder Haftung für Schäden anlässlich der Durchführung der Reinigungsarbeiten frei. Eine Freistellung wird auch für den Fall vereinbart, dass unsere Monteure aufgrund der Angabe der einzelnen gefährlichen Stoffe die Durchführung der Arbeiten ablehnen, der Auftraggeber aber trotz Hinweises auf mögliche Schäden auf Durchführung der Arbeiten besteht.
3. Arbeitsausführung
Die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt allein unserem Monteur, der hierbei vor allem den Gesichtspunkt einer nachhaltigen Reinigungswirkung zu beachten hat.
4. Arbeitserfolg - Vergütung
Sofern wir unverschuldet nicht in der Lage sind, den Erfolg unserer Arbeit herbeizuführen, so bleibt dennoch der Anspruch auf eine angemessene Vergütung bestehen.
5. Ausführungstermin
Angegebene Ausführungstermine sind unverbindlich.
6. Preise
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ausschließlich für Arbeiten, die mit Spiralen, Handwerkzeugen oder manuell ausgeführt werden. Der Einsatz anderer Maschinen und Geräte (z. 8., Hochdruckwagen, kombinierter Absaug-/ Hochdruckwagen, Saugwagen, Flächensauger, Pumpen) wird gesondert berechnet. Das gleiche gilt für Arbeiten, die nur mittelbar die F:einigung von Entwässerungsgegenständen und -Leitungen bezwecken, z. B. Aufreißen von Mauerwerk, Aufgrabe arbeiten.
(2) Strom und Wasser sind vom Kunden kostenlos zu steilen oder von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen.
(3) Unser Auftraggeber bevollmächtigt uns ausdrücklich, eine etwa notwendige Abfallbeseitigung in seinem Namen und auf seine gesonderte Rechnung zu veranlassen. Alle etwa uns entstehenden Abfallbeseitigungskosten trägt der Auftraggeber.
7. Ausschluss der Haftung
(1) Der Haftungsausschluss gemäß Abs. 2 gilt - soweit gesetzlich zulässig - nur für Aufträge von Kaufleuten im Rahmen ihres Handelsgewerbes, Aufträge juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder Aufträge öffentlich rechtlicher Sondervermögen.
(2) Wir übernehmen keine Haftung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die entstehen durch:
a) Arbeiten an defekten (z. B. rissigen, brüchigen) oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsgegenständen, Entwässerungsleitungen und sonstigen Anlagen;
b) Arbeiten an Abzweigen und Doppelabzweigen mit einem Einlauf Winkel von mehr als 45 ° ;
c) Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und -Leitungen, soweit diese nicht aus Gusseisen oder Steinzeug bestehen;
d) Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die in Entwässerungsgegenständen oder -Leitungen stecken bleiben oder verloren gehen;
e) austretenden Inhalt Entwässerungsgegenständen oder –Leitungen;
f) Arbeiten mit gefährlichen Stoffen unter den Voraussetzungen der Ziffer 2.
8. Haftung, Reklamationen
(1) Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Falle des Verzugs, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt:
Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Reklamationen sind - soweit gesetzlich nichts entgegensteht schriftlich an uns zu richten.
9. Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar, rein netto Kasse. Bei Verzug werden wir Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat, berechnen.
10. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen unserer Auftraggeber gegen unsere Forderung ist ausgeschlossen.
11. Verpflichtungen des Kunden
Kommt der Kunde mit seinen Verpflichtungen - insbesondere mit Mitwirkungspflichten Lind Zahlungspflichten einschließlich einer evtl. Vorschusspflicht in Verzug so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, vorn Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder unter Ausschluss der Geltendmachung des höheren Schadens ohne Nachweis 15 % des vereinbarten Entgeltes als Entschädigung oder den tatsächlichen Schaden zu fordern. Die Entschädigung kann nicht bzw. nicht in voller Höhe verlangt werden; wenn der Kunde den Nachweis führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als unsere Pauschale ist.
12. Kostenvoranschläge! Pauschal Vereinbarungen
(1) Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich.
(2) Ergibt sich im Laufe der Durchführung unserer Arbeiten die Notwendigkeit. weitere Arbeiten vorzunehmen oder weitere Leistungen zu erbringen, die ursprünglich nicht vorgesehen oder notwendig waren, so sind wir berechtigt, diese Arbeiten ohne vorherige Anzeige auf Kosten des Kunden durchzuführen. Wenn die Mehrkosten 20 % des geschätzten Gesamtkostenaufwandes nicht übersteigen.
13. Vertragsänderung
Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist für Aufträge, von Kaufleuten im Rahmen ihres Handelsgewerbes, Aufträge juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder Aufträge öffentlich rechtlicher Sondervermögen – Pforzheim.
15. Gesetzliche Regelungen
Insoweit als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder die zwischen dem Auftraggeber und uns getroffenen sonstigen Vereinbarungen keine Regelungen enthalten, gelten die jeweils maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen ergänzend.
16. Teilnichtigkeit
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der zwischen dem Auftraggeber und uns getroffenen sonstigen Vereinbarungen rechts unwirksam sind oder werden, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.